Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2022
Ab dem 1. Januar 2022 gilt die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle. Für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) beträgt der Mindestunterhalt danach 396 Euro statt zuvor 393 Euro. Die ersten zehn Einkommensgruppen der Tabelle (Einkommen bis zu 5.500 EUR) bleiben gegenüber 2021 unverändert.
Weitere Einkommensgruppen sind hinzugekommen, beginnend mit (bereinigtem) Einkommen von 5.501,00 Euro. Die Tabelle endet jetzt mit einem (bereinigtem) Einkommen von 11.000,00 Euro.
In der barrierefreien Version steht Ihnen hier die Tabelle neben weiteren Informationen rund um das Unterhaltrecht zur Verfügung.
https://www.justiz.nrw/BS/broschueren_hilfen/dtabelle/index.php