Zum 1. Januar 2018 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder wird ab diesem Zeitpunkt angehoben. Diese Anhebung beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28. September 2017 (BGBl I 2017 S. 3525). Der Mindestunterhalt beträgt ab dem 1. Januar 2018 für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 348 Euro, für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres 399 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 467 Euro.
Erstmals seit 2008 werden auch die Einkommensgruppen angehoben. Die Tabelle beginnt daher ab dem 1. Januar 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 0 bis 1.900,00 Euro und endet mit 5.101 bis 5.500,00 Euro.
Auszug aus der Pressemeldung des OLG Düsseldorf v. 6.11.2017