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Nachehelicher Unterhalt bei Erbschaft des Pflichtigen nach der Scheidung – Erwerbstätigkeit und Darlegungslast des Berechtigten

Archiv 2007 - 2014

1. Eine angemessene Erwerbstätigkeit i. S. von § BGB § 1574 BGB kann auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen bestehen.

2. Kapitalerträge aus einem Vermögen, welches einem Ehegatten nach der Scheidung durch Erbfall angefallen ist, können in die Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen nur dann einbezogen werden, wenn die Erwartung des künftigen Erbes schon während bestehender Ehe so wahrscheinlich war, dass die Eheleute ihren Lebenszuschnitt vernünftigerweise darauf einrichten konnten und auch eingerichtet haben (im Anschluss an Senat, NJW 2006, NJW Jahr 2006 Seite 1794 = FamRZ 2006, FAMRZ Jahr 2006 Seite 387).

3. Zur sekundären Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten hinsichtlich ehebedingter Nachteile bei der Unterhaltsbegrenzung (im Anschluss an Senat, BGHZ 185, BGHZ Band 185 Seite 1 = NJW 2010, NJW Jahr 2010 Seite 1813 = FamRZ 2010, FAMRZ Jahr 2010 Seite 875; NJW 2010, NJW Jahr 2010 Seite 3653 = FamRZ 2010, FAMRZ Jahr 2010 Seite 2059, und NJW 2012, NJW Jahr 2012 Seite 74 = FamRZ 2012, FAMRZ Jahr 2012 Seite 93).

BGH, Urt. v. 11. 7. 2012 − XII ZR 72/10

14. November 2012/von Ulrike Fuldner
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