Mindestlohnwirksame Prämie und Zulage für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden
Eine Treueprämie und eine Schichtzulage, die der Arbeitgeber für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde an den Arbeitnehmer zahlt, sind mindestlohnwirksam.
BAG, Urteil vom 22.3.2017 – 5 AZR 424/16
Gemäß der Mindestlohnanpassungsverordnung v. 15.11.2016 (BGBl I S. 2530) beträgt der Mindestlohn mit Wirkung v 1.1.2017 brutto 8,84 Euro je Zeitstunde.
§ 1 MiLoG: Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.