„Lockdown“ im gesamten Kreis Gütersloh voraussichtlich rechtmäßig
Das OVG Münster hat mit Beschluss vom 30.6.2020 einen Eilantrag eines Bürgers aus dem Kreis Gütersloh gegen die Coronaregionalverordnung abgelehnt.
Nach einem Corona-Ausbruch in einem Schlachtbetrieb in Rheda-Wiedenbrück im Kreis Gütersloh mit über 1.500 Infizierten hatte das Land Nordrhein-Westfalen die bis zum 30. Juni 2020 geltende Coronaregionalverordnung erlassen.
OVG Münster, Beschluss v. 20.6.2020, 13 B 911/20.NE