Lässt man den Sohn für sich arbeiten, muss das nachprüfbar sein!
Finanzgericht Nürnberg:Urteil vom 3.4.2008, Az. VI 140/2006:
Unverzichtbar sind laut der Richter Aufzeichnungen als Nachweis für die tatsächliche Arbeitsleistung, z. B. Stundenzettel oder eine Stempelkarte.