Kündigungsrecht des Fernbus-Reisenden
Fehlender deutlicher Hinweis auf Fahrzeiten über Nacht berechtigt Fernbusreisende zur Kündigung des Reisevertrages! Die nächtliche Zustiegsmöglichkeit an einer mehr als 20 Kilometer vom Wohnort entfernten Tankstelle ist vor allem für ältere Reisende unzumutbar! Das Amtsgericht München gab der Klage eines Ehepaares aus Wetzlar gegen einen Münchner Reiseveranstalter auf Rückzahlung des restlichen Reisepreises von 1.254,60 Euro statt.
Amtsgericht München, Urteil v. 6.6.2018, Az. 262 C 2407/18.
Hinweis: Das Urteil ist nicht rechtskräftig.