Kündigung wegen Zahlungsrückstands infolge Mietminderung: Heilung nur bei vollständigem Rückstandsausgleich
Ist durch Auflauf eines Zahlungsrückstands des Mieters in der in § genannten Höhe ein Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses entstanden, wird dieses nach 3 Buchst. a oder Buchst. b BGB§ nur durch eine vollständige Zahlung des Rückstands vor Zugang der Kündigung ausgeschlossen. 2 Satz 2 BGB
Bei der Beurteilung, ob der Zahlungsrückstand des Mieters die Miete für einen Monat übersteigt (§ ), ist nicht auf die (berechtigterweise) geminderte Miete, sondern auf die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete abzustellen. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, 569 A 1 Satz 1 BGB
BGH, Urteil v. 27.9.2017 – VIII ZR 193/16