Wer auf einer Kreuzfahrt eine kleinere Kabine überlassen bekommt als gebucht, kann den Reisepreis nachträglich mindern. Auch bei einer grundlegend anderen Aufteilung der Kabinen als im Reiseprospekt ist eine Minderung möglich. Eine Abweichung von bis zu 10 % bei der Kabinengröße muss der Reisennde aber hinnehmen.
Im Streitfall war die Kabine statt 22 m² nur 19, 31 m² „gross“! Der Reisende erhielt 15 % des Reisepreises zurück. Die Reise hatte 13.148 € gekostet!
AG Hamburg, 17a C 54/17