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Krankmeldung nach Streit mit Arbeitgeber lässt nicht ohne Weiteres auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit schließen

Archiv 2007 - 2014

LAG Rheinland-Pfalz 8.9.2009, 1 Sa 230/09

Krankmeldung nach Streit mit Arbeitgeber lässt nicht ohne Weiteres auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit schließen

Verlässt der Arbeitnehmer nach einem heftigen Streit mit dem Arbeitgeber seinen Arbeitsplatz und reicht am folgenden Tag eine Krankmeldung ein, so erschüttert dies nicht den Beweiswert der von ihm vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der Streit kann durchaus der Auslöser einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung gewesen sein. Für eine außerordentliche Kündigung muss der Arbeitgeber daher weitere Tatsachen vortragen, die für eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit sprechen.

Quelle: www.otto-schmidt.de vom 9.12.2009

8. Dezember 2009/von Ulrike Fuldner
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