Durch niedrige Zinsen ist eine Immobilienfinanzierung so günstig wie nie. Wer vorzeitig aus Kreditverträgen für Immobilien aussteigen muss, kann kräftig draufzahlen. Kreditinstitute dürfen eine Sonderzahlung fordern, die Vorfälligkeitsentschädigung. Deren Höhe wird nur unzulänglich reguliert.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Wohnimmobiliendarlehen in deutsches Recht muss bis zum Jahr 2015 erfolgen. Im Frühjahr 2016 sollen die Neuregelungen in Kraft treten. Reformbedarf besteht aus Sicht des vzbv insbesondere bei der Vorfälligkeitsentschädigung, der Kostentransparenz bei komplexen Finanzierungskombinationen sowie den Wohlverhaltenspflichten in der Finanzierungsberatung.
Lagen die Vorfälligkeitsentschädigungen in den Jahren 2007 und 2008 noch bei durchschnittlich vier Prozent des abgelösten Restkapitals, stiegen sie 2012 und 2013 auf rund elf Prozent. „Durch die Niedrigzinsphase haben die Belastungen für Verbraucher eine neue Dimension erreicht“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim vzbv. „Die aktuelle Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen ist für viele Verbraucher existenzbedrohend.“
Quelle: Pressemitteilung des vzbv v. 7.7.2014
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