Kindschaftssache: Kindeswohl bei Auskunft an Elternteil mit Persönlichkeitsstörung
Hat der Vater sein Kind im Säuglingsalter lebensgefährlich misshandelt, entfällt sein Auskunftsrecht aus jedenfalls solange, bis das Kind die verstandesmäßige Reife besitzt, über die Weitergabe seiner persönlichen Daten selbst zu entscheiden. 1686 BGB
OLG Düsseldorf, Beschluss v. 9.8,2019, 8 WF 170/18