Kindergeldanspruch kann trotz Überschreitung des Jahresgrenzbetrags durch das Kind bestehen
FG Münster 31.3.2009, 1 K 4425/08 Kg, AO
Die Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes zwischen zwei Ausbildungsabschnitten lässt den Kindergeldanspruch für die Zeiten der Berufsausbildung selbst dann nicht entfallen, wenn hierdurch der gesetzliche Jahresgrenzbetrag eigener Einkünfte des Kindes überschritten wird. Der Begriff der Übergangszeit in § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2b EStG ist so begünstigend auszulegen, dass der Kindergeldanspruch für die Zeit während derer typischerweise eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern besteht, möglichst erhalten bleibt.
Quelle: www.otto-schmidt.de vom 17.6.2009