Kindergeld: Ende der Berufsausbildung
Eine Berufsausbildung endet nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, sondern erst mit Ablauf der Ausbildungszeit, wenn diese durch Rechtsvorschrift festgelegt ist.
Eine Berufsausbildung endet zwar grundsätzlich spätestens mit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse, wenn die Ausbildung mit einer Prüfung abschließt. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Prüfungsergebnis noch vor dem Monat des durch eine Rechtsvorschrift festgelegten Endes einer Berufsausbildung bekannt gegeben worden ist.
Der BFH hat mit dem neuen Urteil seine Rechtsprechung zur Dauer der Berufsausbildung präzisiert. In den bislang entschiedenen Fällen war die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der späteste in Betracht kommende Zeitpunkt des Ausbildungsverhältnisses.
BFH, Urteil vom 14.9.2017, III R 19/16 – Pressemeldung des BFH Nr. 4 v. 10.1.2018