Kindergeld bei dualer Ausbildung
Quelle NWB/2014 S. 818 v. 17.3.2014
Bei einer dualen Ausbildung, deren Ziel ein betriebswirtschaftliches Studium mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik und dem akademischen Grad Bachelor als Abschluss zum Gegenstand hat, endet der Kindergeldanspruch nach dem ersten Ausbildungsabschnitt mit der Ablegung der Prüfung zum Fachinformatiker vor der IHK.
Wird im Rahmen eines dualen Studiums Siehe auchein staatlich anerkannter Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 1 Abs. 3 i. V. mit §§ 4 bis 52 BBiG erfolgreich abgelegt, ist eine erstmalige Berufsausbildung im kindergeldrechtlichen Sinne nach § 32 Abs. 4 EStG abgeschlossen.
FG Hessen v. 21.11.2013 8 K 807/12