Keine vollschichtige Erwerbsobliegenheit bei Kinderbetreuung
Die Mutter eines fünfjährigen Kindes muss die Zeit, in der das Kind betreut wird, nicht vollständig für die Erwerbstätigkeit auszunutzen.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2013 – II-1UF 180/13