Keine Strafbarkeit wegen Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärung während anhängigen Strafverfahrens
Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht nicht , wenn das dem Steuerpflichtigen bekannt gegebene Steuerstrafverfahren auch Zeiträume betrifft, auf die sich diese Erklärungspflicht erstreckt.
BGH, Beschluss v. 1.8.2018, 1 StR 643/17