Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin
BFH v. 29.5.2008 – III R 23/07.
Danach darf ein Steuerpflichtiger, der mit seiner mittellosen Lebenspartnerin in einer Haushaltsgemeinschaft lebt und Unterhalt an sie zahlt, seine Kosten ungeachtet der sogenannten Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG von der Steuer abziehen.