Keine neue Düsseldorfer Tabelle für 2012
Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben.
Hintergrund: In der sog. Düsseldorfer Tabelle des OLG Düsseldorf werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt festgelegt.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze gelten in 2012 fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern.
Quelle: OLG Düsseldorf, Pressemitteilung v. 12.12.2011