Keine fristlose Kündigung bei Mitnahme eines kranken Kindes zur Arbeit
Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, verletzt sie damit ihre arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist aber nicht zuläsäsig. In Betracht kommt eine Abmahnung und in der Probezeit eine fristgemäße Kündigung, da es in der Probezeit keinen Kündigungsschutz gibt.
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 4.9.2019, 3 Ca 642/19