Kassensicherungsverordnung im BGBl veröffentlicht
Die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (sog. Kassensicherungsverordnung – KassenSichV) wurde am im BGBl 2017 I S. 3515 veröffentlicht.
Mit der Kassensicherungsverordnung werden die Anforderungen des neuen § 146a AO präzisiert.
Die Kassensicherungsverordnung legt fest
- welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a AO umfasst sind,
- wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung im Sinne des § 146a AO zu erfolgen hat,
- wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind,
- die Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle,
- die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung,
- die Anforderungen an den auszustellenden Beleg sowie
- die Kosten der Zertifizierung.
Quelle: NWB-Verlag v. 06.04.2017 , Online-Nachricht