Insolvenzverwalter darf GmbH mit dem Firmennamen veräußern
Der Verwalter des Vermögens einer in Insolvenz gefallenen GmbH kann deren Firma (§ 17 HGB) mit dem Handelsgeschäft rechtswirksam veräußern; ein Gesellschafter kann der Veräußerung grundsätzlich nicht widersprechen, auch wenn sein Name in der Firma enthalten ist.
OLG Hamm, Beschluss vom 21.12.2017 – I-27 W 144/17