Laut FG Rheinland-Pfalz besteht der Anspruch auf Kindergeld fort, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist.
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. 2.2018- 2 K 2487/16 Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!