• Xing
  • VIDEOS STEUERN
  • VIDEOS RECHT
  • MANDANTEN-MERKBLÄTTER/DOWNLOAD
  • KONTAKT
Telefon: 06021 / 930425
Rechtsanwalt Erbrecht Steuerrecht Familienrecht Aschaffenburg
  • HOME
  • ULRIKE FULDNER
  • RECHTSGEBIETE
  • PUBLIKATIONEN
  • Fachinfos
  • Menü Menü

Inanspruchnahme von Grundsicherung und Anspruchsübergang beim Elternunterhalt

Fachinfos, Familienrecht

Die Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist gem. § 43 Abs. 3 Satz 6 SGB XII schon dann insgesamt ausgeschlossen, wenn bei einer Mehrzahl von unterhaltspflichtigen Kindern des Leistungsberechtigten nur eines der Kinder über steuerliche Gesamteinkünfte in Höhe von 100.000 Euro oder mehr verfügt.

Erhält der Unterhaltsberechtigte aus diesem Grund nachrangige Hilfe zum Lebensunterhalt und haften mehrere unterhaltspflichtige Kinder gem. § 1606 Abs. 3 satz 1  1 BGB anteilig für den Elternunterhalt, stellt der gesetzliche Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger für ein privilegiertes Kind mit einem unter 100.000 Euro liegenden steuerlichen Gesamteinkommen eine unbillige Härte im Sinne von § 84 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII dar, wenn und soweit dieses Kind den unterhaltsberechtigten Elternteil nur wegen des Vorhandenseins nicht privilegierter Geschwister nicht auf die bedarfsdeckende Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen verweisen kann.

 In diesem Fall kann das privilegierte Kind der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den unterhaltsberechtigten Elternteil den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) entgegenhalten, und zwar sowohl wegen vergangener als auch wegen zukünftiger Unterhaltszeiträume.

BGH, Beschluss vom 8.7.2015 – XII ZB 56/14

9. Oktober 2015/von Ulrike Fuldner
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Per E-Mail teilen
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png 0 0 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2015-10-09 09:48:342015-10-09 09:48:34Inanspruchnahme von Grundsicherung und Anspruchsübergang beim Elternunterhalt

Kategorien

  • Archiv 2007 – 2014
  • Corona-Krise
  • Fachinfos
    • Arbeitsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Forderungsmanagement
    • Gesellschaftsrecht
    • Insolvenzrecht
    • Mietrecht
    • Sonstiges Recht
    • Steuerrecht
    • Verbraucherrecht

RECHTSANWALT ULRIKE FULDNER
Taunusstraße 1
63743 Aschaffenburg
Telefon: 06021 / 930425
E-Mail: u.fuldner@rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de
Web: www.rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de

Falschangaben im Bewilligungsverfahren der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe Ausbildungsunterhalt und Krankheit des unterhaltsberechtigten Kindes
Nach oben scrollen

Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.

AkzeptierenAblehnenEinstellungen

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Wichtige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste (auch auf die Funktion des Cookies Buttons) und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.


Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont-Einstellungen:


Google Maps:

Datenschutz-Bestimmungen

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz
Einstellungen Akzeptieren Ablehnen
Nachrichtenleiste öffnen