• Xing
  • VIDEOS STEUERN
  • VIDEOS RECHT
  • MANDANTEN-MERKBLÄTTER/DOWNLOAD
  • KONTAKT
Telefon: 06021 / 930425
Rechtsanwalt Erbrecht Steuerrecht Familienrecht Aschaffenburg
  • HOME
  • ULRIKE FULDNER
  • RECHTSGEBIETE
  • PUBLIKATIONEN
  • Fachinfos
  • Menü Menü

Ikea muss Elektroaltgeräte zurücknehmen

Fachinfos, Verbraucherrecht

Die deutsche Umwelthilfe hat ein Urteil zum Verbraucherschutz erwirkt.

Ikea muss alte Elektrogeräte zurücknehmen und Verbraucher über die gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten informieren. Diese Entscheidung hat das Landgericht Frankfurt am Main im Prozss  der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Ikea Deutschland GmbH & Co. KG (Az. 3-10 O 16/17) am 28.9.2017 getroffen.

Die DUH wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main nutzen, um alle Handelsunternehmen, die Elektrogeräte verkaufen, dazu aufzufordern, die eigene Rücknahmepraxis für Elektroaltgeräte zu überprüfen und verbraucherfreundlich auszugestalten.

Hinweis: Großhandel und Fachgeschäfte müssen Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurücknehmen. Hierzu verpflichtet sie das am 24.10.2015 in Kraft getretene neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz, mit dem auch europäische Vorgaben umgesetzt werden. Ziel ist es , die umweltgerechte Entsorgung von Altgeräten zu vereinfachen.

„Große“ Händler sind Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. „Kleine“ Händler sind befreit.  Kleine Altgeräte (keine Kante darf länger als 25 Zentimeter sein) müssen  große Händler auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde dort kein neues Gerät kauft. Auch Online-Händler müssen Geräte zurücknehmen.

12. Oktober 2017/von Ulrike Fuldner
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Per E-Mail teilen
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2017-10-12 08:56:342017-10-12 08:57:00Ikea muss Elektroaltgeräte zurücknehmen

Kategorien

  • Archiv 2007 – 2014
  • Corona-Krise
  • Fachinfos
    • Arbeitsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Forderungsmanagement
    • Gesellschaftsrecht
    • Insolvenzrecht
    • Mietrecht
    • Sonstiges Recht
    • Steuerrecht
    • Verbraucherrecht

RECHTSANWALT ULRIKE FULDNER
Taunusstraße 1
63743 Aschaffenburg
Telefon: 06021 / 930425
E-Mail: u.fuldner@rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de
Web: www.rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer Online-Händler müssen Bioprodukte ohne Ausnahme kontrollieren lassen
Nach oben scrollen

Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.

AkzeptierenAblehnenEinstellungen

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Wichtige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste (auch auf die Funktion des Cookies Buttons) und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.


Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont-Einstellungen:


Google Maps:

Datenschutz-Bestimmungen

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz
Einstellungen Akzeptieren Ablehnen
Nachrichtenleiste öffnen