Die deutsche Umwelthilfe hat ein Urteil zum Verbraucherschutz erwirkt.
Ikea muss alte Elektrogeräte zurücknehmen und Verbraucher über die gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten informieren. Diese Entscheidung hat das Landgericht Frankfurt am Main im Prozss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Ikea Deutschland GmbH & Co. KG (Az. 3-10 O 16/17) am 28.9.2017 getroffen.
Die DUH wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main nutzen, um alle Handelsunternehmen, die Elektrogeräte verkaufen, dazu aufzufordern, die eigene Rücknahmepraxis für Elektroaltgeräte zu überprüfen und verbraucherfreundlich auszugestalten.
Hinweis: Großhandel und Fachgeschäfte müssen Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurücknehmen. Hierzu verpflichtet sie das am 24.10.2015 in Kraft getretene neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz, mit dem auch europäische Vorgaben umgesetzt werden. Ziel ist es , die umweltgerechte Entsorgung von Altgeräten zu vereinfachen.
„Große“ Händler sind Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. „Kleine“ Händler sind befreit. Kleine Altgeräte (keine Kante darf länger als 25 Zentimeter sein) müssen große Händler auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde dort kein neues Gerät kauft. Auch Online-Händler müssen Geräte zurücknehmen.