Ab dem 1.1.2019 bekommen Arbeitnehmer mindestens 8,84 Euro brutto, ab dem 1.1.2020 9,35 Euro brutto je Stunde.
Mit der „Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns“ wird die von der Mindestlohnkommission am 26.6.2018 beschlossene Erhöhung rechtsverbindlich.