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Hinterbliebenengeld nach tödlichem Verkehrsunfall

Fachinfos, Sonstiges Recht

Nach dem tödlichen Verkehrsunfall eines 60 Jahre alten Mannes muss der Unfallfahrer Hinterbliebenengeld von 12.000 Euro für die Witwe, 7.500 Euro für jedes Kind und 5.000 Euro für einen Bruder des Getöteten bezahlen.

LG Tübingen, Urteil v. 17.5.2019, 3 O 108/18

Hinweis: Gem. § 10 Abs. 3 StVG, § 844 Abs. 3 BGB kommt ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld in Betracht, wenn kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens besteht. Die Höhe des Hinter­bliebenen­gelds bemisst sich anhand der Umstände des Einzelfalls.

Das Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld (gilt seit 22.7.2017) regelt Im Fall der fremdverursachten Tötung für Hinterbliebene, die zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis standen, einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld für das zugefügte seelische Leid gegen den für die Tötung Verantwortlichen vor, der sowohl bei der Verschuldens- als auch bei der Gefährdungshaftung gewährt wird.

9. Januar 2020/von Ulrike Fuldner
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