Hausratversicherung: Zur Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls
Ein Versicherungsnehmer, der vermeintlich leere Feuerzeuge in einer nicht verschlossenen Schublade seines Arbeitszimmers, das einem 8-jährigen Kind zum Computerspielen zugänglich ist, verwahrt, handelt grob fahrlässig, wenn das Kind mit einem solchen Feuerzeug einen Brand verursacht.
OLG Nürnberg, Urteil v. 11.4.2016, Az. 8 U 1688/15