Haushaltshilfe und Handwerker: Steuerförderung auch bei Barzahlung?
Die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen und Haushaltshilfen soll es nach dem Willen des Gesetzgebers nur geben, wenn die Rechnung per Überweisung oder EC-Karte beglichen wird. Wer bar zahlt, verschenkt also bares Geld. Ob diese Ungleichbehandlung rechtmäßig ist, prüft nun der Bundesfinanzhof.
Wem unter Verweis auf die Barzahlungsregelung von seinem Finanzamt die Förderung der haushaltsnahen Hilfen verweigert wird, kann nun Einspruch einlegen und auf das anhängige Verfahren verweisen (Az. VI R 14/08). Gleichzeitig sollte das Schreiben einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens gem. § 363 AO enthalten.
Quelle: www.steuernetz.de v. 18.4.2008