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Hartz IV: Anspruch auf größere Wohnung für getrennt lebenden Vater

Archiv 2007 - 2014

Hartz IV: Anspruch auf größere Wohnung für getrennt lebenden Vater

Hintergrund:

Streitfall: Ein Vater bezieht Arbeitslosengeld II und lebt von seiner Ehefrau getrennt. Seine elfjährige Tochter verbringt jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien mit ihm in seiner 40 qm großen Wohnung. Das zuständige Jobcenter lehnte eine Zusicherung für die Übernahme der Kosten einer 64 qm großen Wohnung ab, weil der Umzug in eine neue Unterkunft nicht notwendig sei.

Entscheidung: Auf Antrag des arbeitslosen Vaters verpflichtete das Sozialgericht (SG) Dortmund das Jobcenter Dortmund im Wege einer einstweiligen Anordnung, die begehrte Zusicherung zu erteilen. Zur Begründung führte das Gericht an,

* der Umzug in die größere Wohnung sei erforderlich und die Aufwendungen für die neue Unterkunft mit einer Kaltmiete von 259,89 € seien angemessen.
* Es handele sich bei dem Vater und seiner Tochter um eine temporäre Bedarfsgemeinschaft, für die eine Wohnung von 40 qm zu klein sei.
* Dies gelte umso mehr, als es sich um einen Vater und eine elfjährige Tochter handele, die ein zumindest kleines eigenes Zimmer benötige.
* Die Kaltmiete der neuen Wohnung liege nur geringfügig über dem in Dortmund für eine Person angemessenen Mietzins (246,28 €). Der Mehrbetrag von 13,61 € entspreche rechnerisch einer zusätzlichen Fläche von 2,6 qm und sei angemessen, um eine dem Kindeswohl Rechnung tragende Ausgestaltung des Umgangsrechts zu gewährleisten.

Hinweis: Die Eilbedürftigkeit zum Erlass der einstweiligen Anordnung begründet das Sozialgericht damit, dass die Zusicherung der Kostenübernahme auf ein konkretes Wohnungsangebot begrenzt sei und dieses nicht für die Dauer eines Hauptsacheverfahrens aufrecht erhalten werde. Die streitgegenständliche größere Wohnung sei nur bis zum 31.12.2010 reserviert und könne ab dem 1.1.2011 gemietet werden.

SG Dortmund, Beschluss v. 28.12.2010, S 22 AS 5857/10 ER

Quelle: Presseerklärung des Sozialgericht Dortmund vom 12.1.2011

Dies ist ein Service in Zusammenarbeit mit Verlag NWB.

25. Januar 2011/von Ulrike Fuldner
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