Haftung des Netzbetreibers für Überspannungsschäden
BGH, Urteil v. 25.2.2014 – VI ZR 144/13
Der Netzbetreiber haftet aufgrund der verschuldensunabhängigen (Gefährdungs-) Haftung nach § 1 Abs. 1 ProdHaftG. Gemäß § 2 ProdHaftG ist neben beweglichen Sachen auch Elektrizität ein Produkt im Sinne dieses Gesetzes.
Die Elektrizität weist aufgrund einer Überspannung einen Fehler gemäß § 3 Abs. 1 ProdHaftG auf, wenn Schäden an den Elektrogeräten und der Heizung, also an üblichen Verbrauchsgeräten verursacht hat. Mit solchen übermäßigen Spannungsschwankungen muss der Abnehmer nicht rechnen.