Haftung der Erben für Kindergeldrückforderungsanspruch
Macht die Familienkasse einen Rückforderungsanspruch auf Kindergeld im Haftungswege gegen die Erben des Kindergeldberechtigten geltend und haben diese ihren jeweiligen Wohnsitz in unterschiedlichen Finanzgerichtsbezirken, sodass für die Klagen der Erben gegen die Haftungsbescheide gemäß § unterschiedliche Gerichte zuständig sind, kann der BFH auf Antrag unter entsprechender Anwendung von 2a FGO§ ein Gericht als das zuständige FG bestimmen. 5 FGO
BFH, Urteil v. 11.2.2021, VII S 3/21