Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
Mit Datum vom hat das BMF das neue Schreiben zu den GoBD veröffentlicht. Dieses Schreiben tritt an die Stelle des IV A 4 – S 0316/13/10003, BStBl 2014 I S. 1450, und ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem beginnen.