Grenzen einer Kontovollmacht im Erbfall
Eine Bankvollmacht kann so ausgestaltet sein, dass sie nicht nur zu Lebzeiten des Vollmachtgebers Gültigkeit hat, sondern auch über seinen Tod hinaus, sog. transmortale Vollmacht.
Damit wird es dem Bevollmächtigten erlaubt, bis zur endgültigen Klärung der Rechtsnachfolge Verfügungen in Bezug auf das Konto zu treffen.
Die einem Ehepartner erteilte „transmortale“ Kontovollmacht berechtigt grundsätzlich weder zu Lebzeiten des Erblassers noch nach seinem Tod zur Umschreibung des Kontos auf den Bevollmächtigten.
BGH-Urteil vom 24.3.2009 – XI ZR 191/08