GmbH-Geschäftsführer: Amtslöschung aufgrund nachträglich eingetretener Unrichtigkeit der Eintragung
1. Das Registergericht kann den Geschäftsführer einer GmbH gemäß § auch dann im Handelsregister löschen, wenn sich seine Eintragung erst aufgrund einer nach seiner Bestellung zum Geschäftsführer erfolgten Verurteilung als unrichtig erweist. 1 FamFG
2. Dabei steht ein Strafbefehl nach § einer Verurteilung im Sinne des 1 StPO§ 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG gleich.
KG Berlin, Beschluss v. 17.7.2018, 22 W 34/18