GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer
Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist bei europarechtskonformer Auslegung jedenfalls insoweit als Arbeitnehmer im Sinne von § 6 anzusehen, wie bei einer Kündigung seines Geschäftsführerdienstvertrags der sachliche Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes über 1 Nr. 1 AGG§ eröffnet ist. Nr. 2 AGG
BFH, Urteil v. 26.3.2019, II ZR 244/17