Gewerbliche Infizierung einer freiberuflichen Partnerschaft – hier: Zahnärzte
Werden in einer zahnärztlichen Partnerschaftsgesellschaft Organisation-, Verwaltungs- und Management-Aufgaben derart auf einen der Mitunternehmer konzentriert, dass dieser nahezu keinerlei zahnärztlichen Beratungs- oder Behandlungsleistungen mehr unmittelbar an Patienten erbringt, so erfüllt dies nicht mehr die Anforderungen der selbständig ausgeübten Tätigkeit als Zahnarzt und infiziert die Einkünfte der gesamten Partnerschaftsgesellschaft als gewerblich.
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.9.2021 – 4 K 1270/19
Hinweis: Revision eingelegt, Az. beim BFH VIII R 4/22