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Gesetzliche Neuregelungen zum September 2012

Archiv 2007 - 2014

Verbraucherschutz
Warteschleifen werden kostenfrei

Vom 1. September 2012 an müssen die ersten 120 Sekunden Wartezeit bei Anrufen auf Sonderrufnummern – wie 0180… oder 0900… – kostenfrei sein. Zum seinem Schutz erfährt der Anrufer, dass nach der zweiten Minute Gebühren anfallen. Das sieht eine Übergangsregelung im neuen Telekommunikationsgesetz vor. Ab Juni 2013 entfallen die Kosten für Warteschleifen bei Sonderrufnummern komplett.

Neues Verbraucherinformationsgesetz stärkt Rechte der Bürger

Ein neuer Fall von Gift in Lebensmitteln oder Schadstoffen in Haushaltsgeräten? Was wissen die Behörden darüber? Durch das neue Verbraucherinformationsgesetz ist es leichter, das Wissen der Ämter abzufragen. Und das gilt nicht nur für Lebens- oder Futtermittel, sondern auch für andere Produkte – zum Beispiel für Haushaltsgeräte, Möbel und Heimwerker-Artikel.

Auch die Gebühren sind jetzt verbraucherfreundlicher: Anfragen an Behörden sind bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro kostenfrei. Liegt ein Rechtsverstoß bei einem Unternehmen vor, sind die Anfragen sogar bis zu einem Betrag von 1.000 Euro gratis. Bei den meisten Anfragen entstehen also keine Kosten. Ist der Aufwand höher, muss die Behörde einen Kostenvoranschlag vorlegen.

Fördersätze für neue Photovoltaik-Anlagen sinken

Die Vergütungssätze für Strom aus Solarenergie werden den Entwicklungen angepasst und deshalb gesenkt. Dies gilt für neue Photovoltaik-Anlagen. Außerdem ist ein Gesamtziel von 52 Gigawatt für den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland festgelegt.
Das „Gesetz zur Änderung der Förderung für Strom aus solarer Strahlungsenergie“ gilt rückwirkend zum 1. April 2012.

Jugendkriminalität bekämpfen: „Warnschussarrest“ kommt

Der „Warnschussarrest“ soll helfen, die Jugendkriminalität wirksamer zu bekämpfen. Er soll jungen Straftätern die Konsequenz weiterer Gesetzesverstöße deutlich vor Augen führen.
Das neue Gesetz erweitert und verbessert die Sanktionsmöglichkeiten der Jugendgerichte und lässt den „Warnschussarrest“ neben einer Jugendstrafe zu, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Für Heranwachsende steigt das Höchstmaß der Jugendstrafe bei Mord auf 15 Jahre – und zwar in den Fällen, in denen das bisherige Höchstmaß wegen besonders schwerer Schuld nicht ausreicht.
Das „Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten“ tritt am 1. September in Kraft.

Quelle: Homepage der Bundesregierung

8. September 2012/von Ulrike Fuldner
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