Geschwindigkeitsüberschreitung Verkehrsregeln
OLG Oldenburg
16.9.2011
2 SsRs 214/11
Wer als Fahrer eines Kraftfahrzeuges vor dem Erreichen eines Parkplatzes, ein die Höchstgeschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen passiert, kann sich nach dem Verlassen des Parkplatzes und Weiterfahrt in die ursprüngliche Richtung nicht damit entlasten, dass sich nicht unmittelbar nach der Ausfahrt des Parkplatzes erneut ein entsprechendes Verkehrszeichen befunden und er die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung mittlerweile vergessen habe.
StVO § 41
StVO § 41 Abs. 1 Anlage 2 Zeichen 274