Geschäftsführerhaftung für abgeführte Arbeitgeberbeiträge nach Insolvenzreife der GmbH
Geschäftsführerhaftung für abgeführte Arbeitgeberbeiträge nach Insolvenzreife der GmbH
BGH, Urteil vom 8.6.2009 II ZR 147/08
Die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung durch den Geschäftsführer ist nach der Insolvenzreife der GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes nicht vereinbar und begründet eine Erstattungspflicht gemäß § 64 S. 1 und 2 GmbHG.