Geldwerte Urlaubsansprüche in Insolvenz sind (Neu)Masseverbindlichkeit
Wird die Arbeitsleistung vom starken vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit in Anspruch genommen und Urlaub während dieses Zeitraums gewährt bzw. das Arbeitsverhältnis unmittelbar im Anschluss an diesen Zeitraum beendet, sind die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Urlaubsvergütung und auf Abgeltung des Urlaubs uneingeschränkt als Masseverbindlichkeiten () bzw. als Neumasseverbindlichkeiten ( 55 Abs. 2 S. 2 InsO§) zu berichtigen. Die (nur) quotale Einordnung des Anspruchs auf Urlaubsvergütung und auf Urlaubsabgeltung als (Neu)Masseverbindlichkeit hat keine insolvenzrechtliche Grundlage. 2 Nr. 3 InsO
BAG, Beschluss v. 16.2.2021, 9 AS 1/21