• Xing
  • VIDEOS STEUERN
  • VIDEOS RECHT
  • MANDANTEN-MERKBLÄTTER/DOWNLOAD
  • KONTAKT
Telefon: 06021 / 930425
Rechtsanwalt Erbrecht Steuerrecht Familienrecht Aschaffenburg
  • HOME
  • ULRIKE FULDNER
  • RECHTSGEBIETE
  • PUBLIKATIONEN
  • Fachinfos
  • Menü Menü

Führerschein mit 17 Jahren soll ab 1. 1. 2011 bundesweit möglich sein

Archiv 2007 - 2014

Führerschein mit 17 Jahren soll ab 1. 1. 2011 bundesweit möglich sein

Hintergrund: Bislang war der Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland erst mit 18 Jahren möglich. Alle Bundesländer haben das begleitete Fahren ab 17 Jahren als Modellversuch, der bis zum 31.12.2010 befristet ist, eingeführt. Die Fahrerlaubnisverordnung enthält die bundeseinheitlichen Rahmenvorschriften, die für die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 gelten.

Bereits mit 16,5 Jahren kann sich der Jugendliche in einer Fahrschule zur Fahrausbildung für die Klasse B oder BE anmelden und einen entsprechenden Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit des Jugendlichen müssen die Eltern als gesetzliche Vertreter zustimmen. Frühestens einen Monat, bevor der Jugendliche 17 Jahre alt wird, darf er die praktische Fahrprüfung ablegen.

Gesetzesänderung: Das Bundeskabinett hat am 4.8 2010 den Gesetzentwurf zur Einführung des Führerscheins mit 17 Jahren beschlossen. Der Entwurf des Bundesverkehrsministers sieht vor, dass Jugendliche mit 17 Jahren den Führerschein erwerben können. Nach erfolgreicher Prüfung dürfen sie dann, in Begleitung eines Erwachsenen, als Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein seit mindestens fünf Jahren besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Dem Gesetz zum Führerschein mit 17 Jahren muss noch der Bundestag zustimmen. Die Regelung soll ab dem 1.1.2011 gelten.

Hinweise: Die Begleitperson darf den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht. Die Begleitperson steht dem Fahranfänger vor und während der Fahrt nur als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie greift nicht aktiv in das Fahrgeschehen ein. Der Fahrer darf gar keinen Alkohol getrunken haben. Es dürfen mehrere Begleitpersonen in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Mit Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt dann die zweijährige Probezeit für den Fahranfänger.

Quelle: dpa v. 4.8.2010

Dies ist ein Service in Zusammenarbeit mit Verlag NWB.

19. August 2010/von Ulrike Fuldner
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Per E-Mail teilen
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png 0 0 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2010-08-19 22:00:002010-08-19 22:00:00Führerschein mit 17 Jahren soll ab 1. 1. 2011 bundesweit möglich sein

Kategorien

  • Archiv 2007 – 2014
  • Corona-Krise
  • Fachinfos
    • Arbeitsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Forderungsmanagement
    • Gesellschaftsrecht
    • Insolvenzrecht
    • Mietrecht
    • Sonstiges Recht
    • Steuerrecht
    • Verbraucherrecht

RECHTSANWALT ULRIKE FULDNER
Taunusstraße 1
63743 Aschaffenburg
Telefon: 06021 / 930425
E-Mail: u.fuldner@rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de
Web: www.rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de

Zuordnung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende – Keine Aufteilung... Kein Anscheinsbeweis für Überlassung eines Dienstwagens zu privaten Zweck...
Nach oben scrollen

Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.

AkzeptierenAblehnenEinstellungen

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Wichtige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste (auch auf die Funktion des Cookies Buttons) und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.


Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont-Einstellungen:


Google Maps:

Datenschutz-Bestimmungen

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz
Einstellungen Akzeptieren Ablehnen
Nachrichtenleiste öffnen