Führerschein mit 17 Jahren soll ab 1. 1. 2011 bundesweit möglich sein
Hintergrund: Bislang war der Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland erst mit 18 Jahren möglich. Alle Bundesländer haben das begleitete Fahren ab 17 Jahren als Modellversuch, der bis zum 31.12.2010 befristet ist, eingeführt. Die Fahrerlaubnisverordnung enthält die bundeseinheitlichen Rahmenvorschriften, die für die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 gelten.
Bereits mit 16,5 Jahren kann sich der Jugendliche in einer Fahrschule zur Fahrausbildung für die Klasse B oder BE anmelden und einen entsprechenden Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit des Jugendlichen müssen die Eltern als gesetzliche Vertreter zustimmen. Frühestens einen Monat, bevor der Jugendliche 17 Jahre alt wird, darf er die praktische Fahrprüfung ablegen.
Gesetzesänderung: Das Bundeskabinett hat am 4.8 2010 den Gesetzentwurf zur Einführung des Führerscheins mit 17 Jahren beschlossen. Der Entwurf des Bundesverkehrsministers sieht vor, dass Jugendliche mit 17 Jahren den Führerschein erwerben können. Nach erfolgreicher Prüfung dürfen sie dann, in Begleitung eines Erwachsenen, als Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein seit mindestens fünf Jahren besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Dem Gesetz zum Führerschein mit 17 Jahren muss noch der Bundestag zustimmen. Die Regelung soll ab dem 1.1.2011 gelten.
Hinweise: Die Begleitperson darf den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht. Die Begleitperson steht dem Fahranfänger vor und während der Fahrt nur als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie greift nicht aktiv in das Fahrgeschehen ein. Der Fahrer darf gar keinen Alkohol getrunken haben. Es dürfen mehrere Begleitpersonen in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Mit Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt dann die zweijährige Probezeit für den Fahranfänger.
Quelle: dpa v. 4.8.2010
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