Freiberufliche Tätigkeit von Ärzten; Ausstellung von Impfzertifikaten
Mit einer Verfügung der OFD Frankfurt a. M. wird klargestellt, dass die Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten über eine vorgenommene COVID-19 Schutzimpfung durch Ärzte nicht zu gewerblichen Einkünften oder bei Gemeinschaftspraxen zu einer gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG führt. Laut BMF handelt es sich bei dem Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten lediglich um eine (andere) Dokumentationsform über die durchgeführte COVID-19 Schutzimpfung. Sie ist untrennbar mit der eigentlichen Impfung verbunden, die eine originäre ärztliche Tätigkeit i.S.v § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellt.
OFD Frankfurt a. M., Vfg., S 2245 A-018-St 214