Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 10.03.2008 gleich lautende Erlasse zur vorläufigen Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer veröffentlicht. Danach bleibt das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in seiner bisherigen Fassung bis zu der vom BVerfG mit Beschluss vom 07.11.2006 (Az.: 1 BvL 10/02) geforderten Neuregelung weiter anwendbar und wird die Steuer bis zum Inkrafttreten der Neuregelung nur vorläufig festgesetzt.
Quelle: BMF online