FG Düsseldorf v. 12.6.2008: Handwerker düfen nicht in bar bezahlt werden, wenn man die steuerlichen Vorteile nicht verlieren will!
Nachweis der unbaren Zahlung als Voraussetzung für die Steuerermäßigung gem. § 35 a EStG („Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen“)
Aktenzeichen: 15 K 3449/06 E
Die Revision wurde zugelassen.
Siehe: www.fg-duesseldorf.nrw.de