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Familienrecht | Neue Düsseldorfer Tabelle 2011

Archiv 2007 - 2014

Familienrecht | Neue Düsseldorfer Tabelle 2011

Unterhaltspflichtigen Erwerbstätigen bleibt vom kommenden Jahr an mehr von ihrem Geld. Der notwendige Eigenbedarf für Beschäftigte, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, wird von 900 Euro auf 950 Euro erhöht, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) am 30.11.2010 bei der Vorstellung der Düsseldorfer Tabelle mit.

Die Erhöhung um 50 Euro ergebe sich aus der Anpassung der Hartz-IV-Sätze zum Jahreswechsel, hieß es. Bei Nicht-Erwerbstätigen blieb der sogenannte Selbstbehalt bei 770 Euro. Auch Studenten, die nicht mehr zu Hause wohnen, haben Anspruch auf mehr Geld. Der als angemessen geltende Unterhaltsbedarf steigt von 640 Euro auf 670 Euro und wird damit an den seit Oktober geltenden BAföG-Höchstsatz angepasst.

Die Düsseldorfer Tabelle ist mit den Familiensenaten aller deutschen Oberlandesgerichte abgestimmt und legt unter anderem die Regelsätze für den Kindesunterhalt fest. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Seit Anfang 2008 gilt sie bundesweit. Zuvor galt für die ostdeutschen Bundesländer die Berliner Tabelle.

Quelle: dapd

1. Dezember 2010/von Ulrike Fuldner
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