Familienleistungsausgleich – Lebenspartner und Freibeträge für Kinder
Das BMF hat ein Schreiben zur Auslegung der gesetzlichen Neuregelungen zum Ehegattensplitting für Lebenspartnerschaften veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 17.1.2014 – IV C 4 – S 2282-a/0 :004).
Das Schreiben regelt die Auslegung des Gesetzes und stellt klar, dass Lebenspartner mit Kindern bei der Zusammenveranlagung genauso behandelt werden wie Eheleute. Dazu gehört, dass die eingetragenen Lebenspartner grundsätzlich die doppelten Kinderfreibeträge erhalten.