EuGH: Urlaubsanspruch darf nicht von Mindestarbeitszeit abhängen
Arbeitnehmer haben auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn sie während des gesamten Bezugszeitraums krankgeschrieben waren. Wie der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 24.01.2012 entschieden hat, darf der Jahresurlaubsmindestanspruch nicht von einer effektiven Mindestarbeitszeit abhängig gemacht werden.
Quelle_ beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, 24. Januar 2012.