Eine Mutter muss trotz erhöhten krankheitsbedingten Betreuungsaufwandes für ein 5 Jahre altes Kind einer geringfügigen Beschäftigung während der Zeit des Kinergartenbesuches nachgehen. Anderenfalls wird ihr der entgangene Verdienst als fiktives Einkommen beim Betreuungsunterhalt angerechnet.
Siehe OLH Hamm, Urteil v. 6.3.2008, 2 UF 117/07 auf www.justiz.nrw.de