Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Mit Schreiben vom 9. 11. 2016 hat das BMF sein bisheriges Anwendungsschreiben vom 10.1.2014 zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen umfassend überarbeitet.